Rückblick und Themen für 2019

Es ist ein weiteres Jahr vergangen und inzwischen blogge ich seit vier Jahren auf dieser WordPress-Seite – mit Freude und Ausdauer rund ums Thema Computer, Software und Betriebssystem. Zeit für ein kleines Résumé!

Eine kleine Besucherstatistik
  • Ich habe 2018 im Schnitt alle zwei Wochen einen Blogbeitrag veröffentlicht und damit deutlich mehr geschrieben als ich geplant hatte.
  • Auch in diesem Jahr konnte ich erneut eine deutliche Zunahme der Zugriffszahlen auf den Blog verzeichnen (mithilfe der integrierten WordPress-Statistik). So habe ich im Jahr 2018 insgesamt rund 21000 Seitenaufrufe verzeichnet, also fast doppelt so viele Aufrufe als im Jahr zuvor.

Dass meine Blogbeiträge weiterhin auf wachsendes Interesse stoßen, hat mich sehr gefreut und motiviert mich auch weiterhin regelmäßig neue Artikel zu veröffentlichen. An dieser Stelle möchte ich auch ausdrücklich allen Lesern für die Aufmerksamkeit und den Besuch danken! 🙂

„Best of“ der Beiträge aus dem vergangenen Jahr

Hier seien beispielhaft einige Beiträge aus 2018 genannt, die auf besonderes Interesse bei meinen Seitenbesuchern gestoßen sind oder die von mir besonders aufmerksam behandelt wurden.

Was ist geplant für 2019?

Nachdem im letzten Jahr einige große Beiträge dabei waren, habe ich mir überlegt, zwischendurch auch einfach mal wieder mehr kurze und prägnante Tipps zu veröffentlichen. Ich habe gemerkt, dass diese doch sehr viel Zeit in Anspruch genommen haben (Zu meiner Blog-Mentalität und meinen persönlichen Standards siehe diesen Kommentar!) .

Schwerpunktmäßig geht’s erst einmal weiter wie bisher. Allerdings möchte ich dieses Jahr versuchen, wieder mehr praktische Beiträge zum eigentlichen Themenkern, dem Windows-Desktop zu veröffentlichen. Besonders möchte ich dabei Windows 10 mehr Aufmerksamkeit schenken, dass ja auch in Zukunft von steigendem Interesse sein wird.

Ich habe eine Reihe von Beitragsserien fortgeführt oder neu gestartet wie zum Beispiel Windows in VirtualBox oder „Alte Spiele neuer Rechner“, welche ich gerne weiter fortsetzen möchte.

Außerdem schreibe ich gerade, wenn sich die Zeit dazu bietet, etwas an einem kleinen Windows-Programm in Verbindung zu den Themen meines Blogs. Genauer gesagt ist es ein Programm, welches für erfahrenere Windows-Nutzer und Bastler den Zugriff auf unnötigerweise versteckte Windows-Einstellungen erleichtern soll und eine praktische Tricks automatisiert! Die Idee dazu ist mir spontan gekommen und ist gleichzeitig auch eine nette Übung für meine Hobby-Programmierkenntnisse. Die Arbeit daran schreitet langsam voran, je nach Lust und Laune. Ich plane, bereits in diesem Frühjahr eine erste Version hier zum Download auf dem Blog zu veröffentlichen, insofern ich meine inhaltlichen Ziele erreiche und das Ergebnis meinen qualitativen Anforderungen entspricht.

Neben kleineren Beiträgen und Themenschwerpunkten habe ich einige „Dauerbrenner“ im Beitrags-Repertoire, die im Grunde genommen nicht so schnell an Aktualität verlieren. Bisher ist mein Blog-Design wie ein News-Feed aufgebaut. Das soll sich dieses Jahr etwas ändern, eine Themen-Übersichtsseite soll bei der Navigation und dem Finden von Beiträgen helfen.

Wie kann ich keepmydesktop.blog unterstützen?

Als privater Hobby-Blog bin ich auf keine Werbeeinnahmen o.Ä. angewiesen, sondern kann „redaktionell unabhängig“, nach eigenen persönlichen Ressourcen an Inhalten arbeiten.

Wenn euch mein Blog gefällt oder vielleicht sogar geholfen hat, freue ich mich, wenn ihr diese Seite an andere Menschen weiterempfehlt, im Social Media teilt oder vielleicht sogar einen Kommentar zu den Beiträgen hinterlasst, was euch besonders gefallen hat (oder auch nicht). Ich bin auch offen für Themen-Vorschläge, welche euch interessieren würden.

Ich habe zwischenzeitlich die E-Mail-Abonnement-Funktion wieder aktiviert. Tragt euch doch ein, um neue Beiträge künftig direkt per E-Mail zu erhalten und nichts zu verpassen! (Datenschutzerklärung)

In diesem Sinne wünsche ich euch einen guten Start ins neue Jahr 🙂

Spezial: Online-Adventskalender 2018


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Mit dem ersten Advent nähert sich Weihnachten und auch in diesem Jahr gibt es für aufmerksame Internet-Nutzer wieder die Möglichkeit, im Dezember bei vielen Online-Adventskalendern verschiedener Webseiten kostenlos Software-Vollversionen zu beziehen oder an Hardware-Gewinnspielen teilnehmen zu können.

Das Angebot reicht von nützlichen Bearbeitungsprogrammen über Spiele, Schriftarten, Digitalmagazine und vieles mehr. Oft sind auch kostenlose Versionen von teuren Bezahlprogrammen dabei. Gleich zu den Lesezeichen speichern und täglich vorbeischauen! Viel Spass damit!


CHIP-Online Download-Adventskalender: http://www.chip.de/s_specials/Download-Adventskalender_74217484.html (Software)

ComputerBild Adventskalender: https://www.computerbild.de/adventskalender/ (Gewinnspiele)

Der heise download Adventskalender: https://www.heise.de/download/blog/Der-heise-Adventskalender-3885333 (Software)

Saturn Adventskalender: https://www.saturn.de/de/shop/adventskalender.html (Preisrabatte)

GameStar Adventskalender: https://www.gamestar.de/kalender/xmas2018,3/ (Gewinnspiele)

PC-WELT X-MAS Special: https://www.pcwelt.de/specials/xmas/xmas-vollversions-kalender (Software; wird bei aktiviertem Adblocker nicht angezeigt)

4Players Adventskalender: http://www.4players.de/4players.php/adventskalender/Allgemein/2018/Adventskalender2018.html (Gewinnspiele)

Pixelnostalgie Retro-Adventskalender: https://pixelnostalgie.de/online-adventskalender-gewinnspiel-2018/ (Indie-Games, Gewinnspiele)

HIFI-FORUM Adventskalender: https://hifi.de/adventskalender/ (Gewinnspiele)

NETZWELT Adventskalender: https://www.netzwelt.de/adventskalender-2018/index.html (Gewinnspiel)

t3n Adventskalender: https://t3n.de/adventskalender/ (Gewinnspiel)


…Übrigens: Jeden Tag verschenkt wird Software auch auf http://de.giveawayoftheday.com/

EU-Parlament stimmt für strengeres digitales Urheberrecht

Am Mittwoch haben die Abgeordneten des EU-Parlaments für ein strengeres digitales Urheberrecht gestimmt. [1] Die geplanten neuen EU-weiten Gesetze zum Leistungsschutzrecht und zu Uploadfiltern haben leider für Internetnutzer zahlreiche Nachteile, können die Meinungsfreiheit- und Vielfalt einschränken und werden sich auch auf die international erlebte Kultur im World Wide Web auswirken.

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Die ursprünglich von Günther Oettinger [2] initiierte Idee soll das Verlagswesen und andere Rechteinhaber im Internet stärken, allerdings profitiert von dem neuen Entwurf hauptsächlich der Axel-Springer-Verlag. [3] Damit hat sich eine breite, konzernorientierte Lobbygruppe mit ihren Interessen durchgesetzt. [4]

Natürlich ist die Idee dahinter – eine fairere Vergütung für Künstler und Kulturschaffende – wichtig. Die strengeren Vorgaben führen allerdings dazu, dass

  • bereits einzelne Textausschnitte aus Presseartikeln oder sogar
  • Hyperlinks zu Online-Presseinhalten eine Urheberrechtsverletzung darstellen können.

Die Vorstellung ist fast schon surreal, wenn man bedenkt, dass das WWW eigentlich durch Links entstanden ist! [5]

Betreiber von Online-Plattformen sind deshalb dazu verpflichtet, sogenannte „Upload-Filter“ einzusetzen um bereits im Vorfeld ein Hochladen von bereits gesperrtem, illegalem bzw. urheberrechtlich geschütztem Material zu unterbinden. Schließlich haften sie dafür. In den riesigen Untiefen des Internets können solche Filteralgorithmen allerdings niemals fehlerfrei funktionieren, weshalb befürchtet wird, dass das Internet in seiner bisherigen Form „kaputtzensiert“ wird. Betroffen sein werden vor allem Inhalte wie Song-Remixe, Fan-Inhalte Internet-Memes. [6]

Wenn die beschlossenen Änderungen tatsächlich in voller Härten greifen sollten, ist es gut möglich, dass sich vermehrt internationale Dienste und Webseiten im Internet aus dem deutschsprachigen bzw. europäischen Raum zurückziehen werden, da dies wesentlich einfacher ist, als den neuen Regelungen gerecht zu werden oder Strafen in Kauf zu nehmen zu müssen (Geoblocking). So ist zum Beispiel die Los Angeles Times aufgrund der dieses Jahr in Kraft getretenen GDPR (DSGVO) derzeit nicht aufrufbar.

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http://www.tronc.com/gdpr/latimes.com/

 

Dies hat zur Folge, dass das Internet für Europäer weit weniger abwechslungsreich, vielfältig und vor allem die „Netzkultur“ weniger international werden könnte. Die finale Urheberrechtsreform soll noch vor den Europawahlen im Mai 2019 beschlossen werden. Bleibt zu hoffen, dass die Auswirkungen weniger Schlimm ausfallen als befürchtet.

Weitere, sehr empfehlenswerte Artikel verschiedener Medien zum Thema:

Netzpolitik.org – Das EU-Parlament legt einen Schleier über das Internet: Votum für Upload-Filter und Leistungsschutzrecht

Golem.de – Willkommen im europäischen Filternet

& Die zehn Mythen des Leistungsschutzrechts (Faktencheck)

Offizielle Pressemitteilung EU-Parlament – Parlament legt Position zur Urheberrechtsreform für das Internetzeitalter fest

Blog-Beitrag von Julia Reda (MdEP) – Pro Uploadfilter und EU-Leistungsschutzrecht

keepmydesktop.blog und die DSGVO (GDPR)

Datenschutz auf keepmydesktop

… In den letzten Wochen wurde im Netz heiss diskutiert, da seit dem 25. Mai 2018 die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) – auf Basis der neuen EU-Regelung GDPR – gilt. Das neue Gesetz regelt zum ersten Mal europaweit einheitlich den transparenten Umgang und Schutz von personenbezogenen Daten im Internet und gibt strengere Vorgaben zu dessen Handhabung. Also erst einmal eine super Sache für Verbraucher. Aber: Auch wenn sich die neuen Vorgaben primär an große Unternehmen und Internetpräsenzen zu richten scheinen, sind alle Content-Anbieter im Internet betroffen.

 

Die Sache mit WordPress.com

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Offizieller WP-News-Blog zum Thema.

Als dann heiße.de vor kurzem die erste Nachricht von Abmahnbriefen veröffentlicht hat, habe ich mir auch zunehmend Gedanken gemacht, wie es denn mit meinem WordPress-Blog aussieht. Und dieses Thema scheint bei vielen Bloggern für besorgte Gesichter zu sorgen – manche haben ihren Blog sogar abschalten lassen. Das Problem liegt zum einen darin, dass der Anbieter WordPress.com (Automattic Inc.) bisher sehr zurückhaltend mit Informationen zur DSGVO-Konformität seines Blog-Angebotes reagiert hat.

 

Viele von uns nutzen sicher auch den Dienst WordPress.com, weil sie sich lediglich um den Inhalt (Content) des Blogs kümmern – und die ganze Server-Software-Wartung bereit gestellt bekommen wollen. Das hat allerdings den großen Nachteil, dass einige technische Anforerungen, die laut DSGVO umgesetzt werden sollen, nur zum Teil oder gar nicht über das WP Admin Board konfigurierbar sind. Viele Tipps, die sich jetzt schon im Internet zur datenschutzkonformen Umsetzung eines WordPress-Blogs finden, beziehen sich nämlich auf selbstgehostete Blogsoftware, die sich vollumfänglich konfigurieren lässt. Und wie soll man denn eine eigene Datenschutzerklärung zu seinem Blog abgeben, wenn man gar keine Kontrolle oder Einsicht über die gesammelten Daten hat! Zum anderen stellt man sich überhaupt die Frage, ob das Gesetz wirklich in seinem vollen Umfang für Blog-Nutzer wie mich gilt, letzten endlich ist es ja nur ein Hobby-Blog ohne kommerziellen Absichten (Ich schalte keine Werbung).

Zumindest zu letzterem findet sich eine wage Formulierung in der DSGVO selbst. Siehe dazu den Art. 2 DSGVO, Erwägungsgrund 18:

(18) Diese Verordnung gilt nicht für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die von einer natürlichen Person zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten und somit ohne Bezug zu einer beruflichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit vorgenommen wird. Als persönliche oder familiäre Tätigkeiten könnte auch das Führen eines Schriftverkehrs oder von Anschriftenverzeichnissen oder die Nutzung sozialer Netze und Online-Tätigkeiten im Rahmen solcher Tätigkeiten gelten. Diese Verordnung gilt jedoch für die Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter, die die Instrumente für die Verarbeitung personenbezogener Daten für solche persönlichen oder familiären Tätigkeiten bereitstellen.

Dieser Absatz lässt sich meiner Meinung nach so auslegen, dass bei einem nichtkommerziellen Hobbyblog primär der „Instrumentenbereitsteller“, also WordPress.com (Automattic Inc.) in der Verantwortung ist, die entsprechenden Auflagen umzusetzen bzw. dem Nutzer zu ermöglichen. Deswegen scheint es auch am sinnigsten, auf die von Automattic Inc. für WordPress.com Besucher veröffentlichten Datenschutzhinweise und Cookierichtlinien zu verweisen. Nichts desto trotz scheint die Sache noch sehr unklar zu sein und erst die Zeit wird zeigen, inwiefern Blogs dieser Art betroffen sind. Bleibt zu hoffen, dass

„Bevor sich Datenschutzbehörden mit zigtausenden WordPress.com-Seitenbetreibern herumschlagen, werden sie sich Automattic vorknöpfen.“ – hermsen.info

Der Datenschutz für Besucher dieses Blogs ist mir ein wichtiges Anliegen. Deshalb habe ich bereits einige Änderungen an diesem Blog vorgenommen sowie das Impressum aktualisiert, um die Datenschutz-Neuerungen möglichst gesetzeskonform umzusetzen. Sobald weitere Details bzw. Funktionen über WordPress.com verfügbar sind, werde ich die Informationen entsprechend aktualisieren.

  • Aktualisierte Datenschutzhinweise im Impressum, bei der Kontaktformular- und Kommentarfunktion
  • Der Cookie-Banner wird immer eingeblendet
  • Google Analytics ist und war bisher auch nicht aktiv. Es wird keine Werbung eingeblendet.
  • Die Social-Media Teilen-Buttons sowie die Möglichkeit zum E-Mail Abonnement wurden vorsorglich deaktiviert, bisher es klare Antworten gibt.

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Die Verbindung zu keepmydesktop.blog ist SSL verschlüsselt.

Weiterführende Informationen zum Thema

Informationen von Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schwenke

Community-Informationen zum Thema DSGVO

Offizieller WordPress.com Datenschutz-Blog (Englisch)

welt.de Wirtschaft (06.06.2018): Politik will DSGVO-Abmahnungen schnell stoppen

Über Tipps und Hinweise, besonders von erfahrenen WordPress-Nutzern, bin ich dankbar!

 

 

Microsoft Apps ausprobiert – auf Android (fast) komplett

wplumiadeadWindows Phone ist tot, lange lebe Windows Mobile! [1] [2] Schade eigentlich, dabei habe ich Microsoft’s Smartphone-Ökosystem sehr geschätzt. Es war von Anfang an professionell und pragmatisch gehalten. Besonders gefallen haben mir die enge Verzahnung ab Windows 10 (UAP) und die Softwareausstattung lauffähig „as is“, ohne von ein dutzend Drittanbieter abhängig zu sein, um tägliche Aufgaben erledigen zu können. Gut, wenn man sein Smartphone nur gelegentlich, eben als verlängerter Arm zum PC braucht. Leider hat’s dann mit dem Durchbruch doch nicht so geklappt.

„Windows Phone“ auf Android-Basis?

Inzwischen hat Microsoft seine App-Präsenz unter Android stark ausgebaut und ich wollte endlich einmal testen, ob man sich mit all den Diensten praktisch ein „Windows Phone“ auf Android einrichten kann, ohne Dienste von Google oder Drittanbietern nützen zu müssen.

Dreh- und Angelpunkt ist dabei der Microsoft Launcher (ehem. Arrow Launcher) [3] , der sich seit geraumer Zeit wachsender Beliebtheit erfreut. Der Launcher ist sehr umfangreich und ersetzt den des Herstellers (z.B. TouchWiz von Samsung) komplett. Dabei präsentiert er sich sehr unaufdringlich und lässt die Benachrichtigungen von Android unverändert. Grundsätzlich bietet auch er eine frei konfigurierbare Startfläche und hat im linken Fenster eine Art „News-Feed“ – mit Wetter, Terminen, Ereignissen und Nachrichten – der auf das eingerichtete Outlook-Konto zugeschnitten ist. (Auf die Datenschutzaspekte möchte ich an dieser Stelle nicht eingehen, da es vergleichbar mit Google ist und wenn man keine Daten teilen möchte, lieber ganz auf ein Smartphone verzichten sollte).

Mit einer Wisch-Geste nach unten öffnet man die geräteweite Suche bzw. zeigt sich häufig benutzte Programme an, mit einem Wisch nach oben öffnet man das App-Menü. Hier lassen sich – in Erinnerung an Windows Mobile – die installierten Apps auch vertikal nach dem Alphabet sortieren, was mir sehr gefällt. Mit den Buchstabenkürzeln am Rand kann schnell an die passende Stelle gesprungen werden. Es werden einem viele Optionen geboten, den Launcher individuell zu konfigurieren, unter anderem können auch unerwünschte Apps „ausgeblendet“ werden. Als Standard-Suchmaschine ist natürlich Bing.de eingerichtet, es lassen sich damit auch QR-Codes und Audios „suchen“.

Ein weiteres, wichtiges Feature: Die seit dem Fall Creators Update 2017 eingeführte Funktion, Windows 10 mit dem Smartphone zu verknüpfen, wird über den Launcher realisiert. Einmal dort mit dem Microsoft-Konto angemeldet, können Benachrichtigungen geräteübergreifend empfangen und weitere Synchronisationsoptionen genutzt werden.

outlookDie Outlook-App [4] bildet den zweiten großen Baustein der Microsoft-Apps. Hier können kontobezogen E-Mails abgerufen, Kontakte und der Kalender verwaltet werden. Dabei orientiert sich das Design und der Aufbau der App eng an dem Design von Microsoft’s Outlook.com. Emails werden auf Wunsch automatisch sortiert, es lassen sich Zweitadressen einrichten und auch das Verwalten der Kontakte und des Kalenders geht flott von der Hand, auch wenn meiner Meinung nach das Kalenderlayout (im Vergleich zum Google Calendar) etwas lieblos wirkt. Der Kalender unterstützt auch den Import von Termindaten anderer Kalender.

edge2
Den unter Windows 10 eingeführten Edge-Browser gibt es nun seit Ende 2017 endlich auch für Android und iOS zu haben. Schön, eine weitere Alternative zu Chrome! Das Technik-Grundgerüst baut auf der bewährten Chrome-Engine Blink auf, so dass keine Kompatiblitätsprobleme mit Webseiten zu erwarten sind. Designtechnisch orientiert sich der Browser klar an seinem Desktop-Pendant (inklusive Hell/Dunkel-Modus), bietet sonst aber auch wenig mehr als Standardkost an Funktionen. Unterstützung für Add-Ons gibt es (vorläufig) nicht. Dafür läuft der Browser erstaunlich flott. Neben den üblichen Synchronisierungsoptionen bietet die App auch die praktische Funktion, das Lesen der aktuellen Webseite auf dem Desktop PC fortzusetzen (was eine aktive Kopplung mit Windows 10 voraussetzt).  Dazu gibt es eine extra Leiste am unteren Ende des Bildschirms, wodurch die Bedienung gefühlt flotter von der Hand geht, da man weniger Menüs aufrufen muss. Außerdem können Webseiten als Verknüpfung auf dem Homescreen abgelegt werden. Diese werden dann praktischerweise im App-Manager des Smartphones auch als eigenständige Anwendung angezeigt und können so beendet werden, was ein installieren vieler Webseiten-Apps somit überflüssig macht.

cortanaDie persönliche Assistentin Cortana wurde mit Windows 10 eingeführt. Seit einiger Zeit gibt es diese auch für Smartphones zu haben, allerdings vorerst nicht in Deutschland [5]. Sie kann derzeit manuell ohne Probleme als APK-Datei installiert und eingerichtet werden, funktioniert aber nur auf Englisch. Sie unterstützt die Spracheingabe sowohl von der App aus direkt als auch vom Sperrbildschirm und integriert sich, einmal installiert, in den News Feed des Microsoft Launchers. Die Funktionen sind im Moment vergleichbar mit Google Now. Im Test haben bei mir die „Grundfunktionen“ wie das Versenden von SMS allerdings nicht so zuverlässig funktioniert.

 

Das Pendant zu Google Drive lautet OneDrive (ehem. SkyDrive) und ist seit Windows 10 schon als Dienst vorinstalliert. Einmal als App installiert, hat man auch die Möglichkeit, geschossene Fotos automatisch mit der Cloud zu synchronisieren, so dass man das Smartphone zum Bilderabgleich bequemerweise nicht mehr mit dem PC verbinden muss. Auch die anderen Outlook bzw. Office Apps wie OneNote nutzen den Speicher des OneDrive-Kontos. Zum Start gibt’s lediglich 5Gb freien Speicher kostenlos, dieser lässt sich aber durch verschiedene Maßnahmen schnell vergrößern. Zum Beispiel bekommen Nutzer eines Samsung-Gerätes kostenlos 100Gb, durch Empfehlungen an Freunde gibt es ebenfalls Bonis. Wer Office 365 (oder 2016) besitzt, bekommt automatisch 1 Terabyte Speicherplatz. Beworben werden die kostenpflichtigen Upgrade-Optionen als „Premium“:

onedrivepremium

Wer MS Office mag und nutzt, wird sich über sämtliche Office-Apps freuen: Word, Excel, OneNote, PowerPoint und Sway sind verfügbar. Bis auf Sway lassen sich die Apps in einer Basis-Version nach Anmeldung mit dem Microsoft-Konto kostenlos und uneingeschränkt nutzen. Auch das direkte Freigeben (Teilen) der Dokumente ist möglich. Dann können Teilnehmer auch (im Sinne von Google Docs) Dokumente gemeinsam bearbeiten. Desktop-Nutzer können auf Word Online über outlook.com im Browser von überall zugreifen.

Fazit: Die Palette an Apps von Microsoft unter Android ist bereits sehr vielseitig, wer hauptsächlich dessen Dienste nutzt, wird ausreichend bedient. Auch ohne den Kauf von Office 365 lassen sich alle Kernfunktionen produktiv nutzen. Dreh- und Angelpunkt bleibt der Microsoft Launcher, der viele zentrale Funktionen sinnvoll vereint. Die Verzahnung der Outlook.com Dienste wirkt durchdacht und die Verknüpfung mit Windows 10 funktioniert gut, auch wenn es hier meiner Meinung nach Ausbaupotential gibt.

Die Idee eines „Windows Phone“ lebt also weiter, nur anders als gedacht…

 

 

Spezial: Online-Adventskalender 2017

•。° ★Schöne★* 。 • ˚ ˚ ˛
° ★Weihnachtszeit★ 。*
° 。 ° ˛˚˛ * _Π_____*。*˚
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Auch in diesem Jahr gibt es für aufmerksame Internet-Nutzer wieder die Möglichkeit, im Dezember bei Online-Adventskalendern verschiedener Webseiten kostenlos Software-Vollversionen beziehen oder an Hardware-Gewinnspielen teilnehmen zu können. Das Angebot reicht auch dieses Jahr wieder von Bildbearbeitungssoftware über Spiele, Schriftarten, Digitalmagazine und vieles mehr. Hier seihen nur einige Beispiele genannt…

CHIP-Online Download-Adventskalender: http://www.chip.de/s_specials/Download-Adventskalender_74217484.html (Software)

GameStar Adventskalender 2017: http://www.gamestar.de/kalender/xmas2017,2/ (Gewinnspiele)

Der heise Adventskalender: https://www.heise.de/download/blog/Der-heise-Adventskalender-3885333 (Software)

PC-WELT X-MAS Special 2017: https://www.pcwelt.de/specials/xmas/xmas-vollversions-kalender (Software; wird bei aktiviertem Adblocker nicht angezeigt)

Pixelnostalgie Retro-Adventskalender: https://pixelnostalgie.de/online-adventskalender-gewinnspiel-2017/ (Indie-Games, Gewinnspiele)

GIGA Adventskalender Gewinnspiel: http://www.giga.de/adventskalender-gewinnspiel/

HIFI-FORUM Adventskalender: http://www.hifi-forum.de/adventskalender/# (Gewinnspiele)

Übrigens: Jeden Tag verschenkt wird Software auch auf http://de.giveawayoftheday.com/

Ich wünsche euch viel Spaß damit und eine angenehme Adventszeit! 🙂

Umstieg auf AMD Ryzen: Preise, Bugs, Bechmarks, Übertaktung und Wasserkühlung

Da vor einigen Tagen meine bisherige Hauptplatine den Geist aufgegeben hat, habe ich mir nun neue, aktuellere Hardware zugelegt. Statt einem Intel Core i7 auf der LGA 1156 Sockel mit DDR3 RAM kommt nun ein

Ryzen 5 1500X (4 physische Kerne @3,5 GHz, bis zu 6 virtuelle Kerne) auf einem

MSi B350 Thunderbird zusammen mit

16 Gb Corsair (2×8 Gb) 3200MHz DDR4-SDRAM

ryzen02
Das MSi B350 Thunderbird mit dem Ryzen 5 1500X auf Sockel AM4

zum Einsatz. Das MSI Thunderbird scheint, zumindest laut meiner Recherche im Internet mit einem Einzelhandelspreis von 95€ eins der momentan günstigeren AM4 Sockel Hauptplatinen zu sein, welche aktuelle Funktionen (Chipsatz B350)  mit sich bringen und Übertaktung ermöglichen. Es wirkt solide verarbeitet, der PCIe Slot ist verstärkt, es unterstützt Crossfire und es gibt einen extra Stromanschluss für die WaKü-Pumpe!

Der AMD Ryzen Prozessor ist mit 183€ ebenfalls deutlich günstiger als ein vergleichbares Modell von Intel, zumal auch ein ordentlicher Originallüfter mitgeliefert wird. Den habe ich in meinem Fall aber nicht gebraucht. Ein weiteres großes Plus in dieser Hinsicht ist auch, dass die Ryzen-Generation grundsätzlich einen offenen Multiplikator mitbringt und somit das Overclocking spielend einfach bzw. überhaupt erst möglich macht. In einem Artikel von heise.de war von einzelnen Fällen auf Amazon zu lesen, in denen gefälschte Prozessoren verschickt wurden, dies war bei mir nicht der Fall.

Besonders zu Buche geschlagen hat der Arbeitsspeicher mit 156 €, hier habe ich bewusst einen etwas höher getakteten RAM ausgesucht, da dies angeblich die Performance des Ryzen maßgeblich beeinflusst, außerdem waren die beiden Riegel von Corsair auf der offiziellen Supportliste der Hauptplatine, es soll nämlich 3200 MHz RAM-Taktung unterstützen (oder auch nicht!).

Der Zusammenbau gestaltete sich weitgehend problemlos und einfach. Das macht einfach immer am meisten Spass! Lediglich der Einbau der WaKü war etwas umständlich, da man bei einer AiO Lösung die Schläuche nicht diskonnektieren kann.

 

Nicht ganz reibungslos

verlief die Einrichtung des Arbeitsspeichers. Dass ich mich schon seit längerer Zeit nicht mehr mit der Hardware auseinander gesetzt hatte, machte es natürlich nicht einfacher. Nach einem direkten UEFI-BIOS-Update zugunsten der Kompatibilität stellte ich nämlich im UEFI Menü fest, dass der für 3200 MHz ausgeschriebene Arbeitsspeicher nur mit 2333 MHz lief.

Also schnell die richtige Taktung, das Timing und die Spannung eingestellt – aber starten will der PC damit nicht: Beim Einschalten, noch vor Initialisierung des UEFI startet der Rechner wiederholt neu, bis nach 5 versuchen die UEFI Konfiguration zurückgesetzt wird. Und damit komme ich zurück in die Gegenwart, das geht nämlich immer noch nicht. Letztenendlich habe ich es geschafft, den Speichertakt auf 2666 MHz zu erhöhen, darunter bleibt der PC und Windows stabil, höher geht nicht ohne Absturz. Nach etwas Suchen im Internet habe ich herausgefunden, dass es wohl an zwei Sachen hängt:

  1. Bugs! Die Technik ist wohl noch lange nicht ausgereift und sowohl seitens des Mainboards, Chipsatzes und UEFI als auch seitens der Ryzen 5 Generation gibt es massig Fehlerberichte im Internet zu finden.

 

  1. Kompatibilität. Die 3200 MHz DDR4 Ausschreibung  der RAM-Hersteller bezieht sich wohl meist auf vergleichbare Intel-Plattformen, das heißt aber nicht, dass diese Geschwindigkeit auch bei AMD zusammen kommt.

 

Das ist natürlich ziemlich ärgerlich, zumal MSi mit der Hauptplatine für 3200 MHz RAM Unterstützung geworben hat und die Speicherriegel auf der Liste der offiziell unterstützten Produkte stehen. Zurückgeben möchte ich jetzt, nachdem das System stabil läuft, aber auch nicht mehr.

 

Übertaktung

ryzen01
Die Eckdaten des Ryzen 5 1500X aus CPU-Z.

Die Ryzen CPUs sind ja aufgrund des offenen Multiplikators sehr attraktiv für Overclocker und mit der hauseigenen AMD Ryzen Master Application auch sehr einsteigerfreundlich zu übertakten. Ich habe dafür die Funktionen des B350 UEFI benutzt, welche an sich sehr übersichtlich und einfach zu bedienen sind.

Durch erhöhen des Multiplikators konnte ich die Taktfrequenz ohne Probleme von 3,5 GHz auf 3,85 GHz erhöhen, der PC blieb im Belastungstest mit prime95 bei moderaten Temperaturen (siehe unten) stabil.

Die Spannung der CPU habe ich automatisch anpassen lassen, sie hat zwischen 1,18 und 1,22 V geschwankt. AMD empfiehlt bei langfristigen Übertaktungen zugunsten der Lebensdauer die Spannung nicht über +1,35 V zu erhöhen, wobei laut verschiedenen Berichten im Internet der Prozessor mit 1,45 V und ausreichend Kühlung noch stabil lief (bei einer Taktfrequenz von angeblich 4,2 GHz).

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Die Werte lassen sich alternativ auch bequem mit der AMD Ryzen Master Application verändern, hierzu ist dann aber jeweils ein Neustart erforderlich.

 

Benchmarkergebnisse (OC)

Ich habe mit CPU-Z und mit 3D Mark den Prozessor bzw. Computer gemessen. Für den Belastungstest (burn in Test) habe ich prime95 benutzt.

Punkte CPU-Z Benchmark (Single-Core/Multi-Core): 2232 / 9065; übertaktet 2218 / 9597

Punkte 3D Mark „Time Spy“ (CPU Teilwertung): 3960 (Gesamt 2028) und Übertaktet 4061 (2408)

Insgesamt ist das OC-Ergebnis weniger beeindruckend ausgefallen als erwartet. Trotz der Steigerung um knapp + 300 MHz pro Kern sind die Unterschiede in der Benchmark vergleichsweise gering, ich vermute daher, dass  in der Anwendung keine wesentlichen Unterschiede zu bemerken sind.

Ein weiterer Nachteil der Übertaktung ist, dass CPU-Funktionen wie der automatische Boost-Modus und AMD Cool’n’Qiet deaktiviert werden; wobei ich allerdings in einem Bericht gelesen habe, dass die Stromaufnahme beim Übertakten des Ryzen im Vergleich zu anderen Prozessoren vergleichsweise gering ausfällt.

Zeitgleich habe ich auch meine Sapphire R9 280 Dual-X mit einer neuen Kühllösung ausgestattet (von Arctic mit Backplate; flüsterleise – siehe unten) und stabil von 940MHz auf 1050 MHz Taktfrequenz übertaktet, in den Messungen sieht man schon einen deutlichen Unterschied, in grafiklastigen Spielen sind das 4-5 FPS mehr!

 

Wasserkühlung

Da ich mit meiner vorherigen Silent-Konfiguration zum Teil Überhitzungsprobleme hatte, habe ich mich dazu entschieden, auf ein Standard-ATX-Gehäuse von Corsair mit Lüfteröffnungen an der Oberseite zu wechseln und eine “All-in-One” CPU-Wasserkühllösung (WaKü) von Enermax angeschafft.

Die WaKü von Enermax (Südkorea) hat in einem Online-Vergleichstest gut abgeschnitten und ist mit 87 € wesentlich günstiger als Modelle anderer Hersteller. Die Kühlung besteht aus einem Kühlblock mit Kupfer-Aufnahme und integrierter Wasserpumpe, die ca. 30cm langen beiden Schläuche führen zu einem 2x 120mm recht flachem Metalllamellen-Radiator an den zwei 120mm Lüfter angeschlossen sind. Praktischerweise verfügt das MSi B350 Thunderbird über einen gesonderten WaKü Pumpen-Stromanschluss. Alternativ hat der Hersteller aber netterweise noch ein extra 3-Pin Adapter für den direkten Anschluss ans Netzteil beigelegt (dann allerdings ohne PWM Lüftersteuerung).

Die Lüfter der Wasserkühlung verfügen über 3 Geschwindkeitsmodi (per Schalter umstellbar), je nach Erfordernis. Ich habe den mittleren „Performance“ Modus gewählt. Im Leerlauf ist die Lüftung praktisch nicht zu hören, bei CPU Temperaturen von ca. 28 *C. Unter Vollast (prime95) hört man dezent die Pumpe “surren”, aber keinenfalls lauter als bei einer kleinen Eheim-Aquariumspumpe, sehr angenehm. Die Temperaturen sind dabei unter dem mittleren Kühl-Leistungsprofil nicht über 65 *C gestiegen, im OC-Modus bis 70 *C. Sehr zufriedenstellend!

ryzen03
Die fertige Konfiguration in meinem hoch geschätzten Corsair 100R Silent Gehäuse.

Die VDS ist (leider) wieder da

In der vergangenen Woche wurde die umstrittene Vorratsdatenspeicherung trotz zahlreicher Proteste wieder eingeführt. Davor wurde im Jahre 2010 die ursprüngliche VDS durch das Bundesverfassungsgericht gestoppt. Das Gesetz sieht unter anderem vor,

  • dass Provider Verbindungsinformationen 10 Wochen, und
  • Standortdaten (Ortung) 4 Wochen speichern müssen.
  • Außerdem wird bei VoIP die IP-Adresse und Portnummer erfasst und
  • es ist wahrscheinlich, dass von SMS aus technischen Gründen auch Textinhalte erfasst werden.

Die gesammelten Daten können Strafverfolgern für Ermittlungen zur Verfügung gestellt werden.

Das anlasslose massenhafte Speichern von Verbindungsinformationen eröffnet unbegrenzte Überwachungsmöglichkeiten (mit wenigen Klicks ein digitales Profil) und verstößt gegen das Grundgesetz!

Hier kann man eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht unterstützen.