Die VDS ist (leider) wieder da

In der vergangenen Woche wurde die umstrittene Vorratsdatenspeicherung trotz zahlreicher Proteste wieder eingeführt. Davor wurde im Jahre 2010 die ursprüngliche VDS durch das Bundesverfassungsgericht gestoppt. Das Gesetz sieht unter anderem vor,

  • dass Provider Verbindungsinformationen 10 Wochen, und
  • Standortdaten (Ortung) 4 Wochen speichern müssen.
  • Außerdem wird bei VoIP die IP-Adresse und Portnummer erfasst und
  • es ist wahrscheinlich, dass von SMS aus technischen Gründen auch Textinhalte erfasst werden.

Die gesammelten Daten können Strafverfolgern für Ermittlungen zur Verfügung gestellt werden.

Das anlasslose massenhafte Speichern von Verbindungsinformationen eröffnet unbegrenzte Überwachungsmöglichkeiten (mit wenigen Klicks ein digitales Profil) und verstößt gegen das Grundgesetz!

Hier kann man eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht unterstützen.

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